Elterngeld
Für ab dem 01.Jnuar 2007 geborene Kinder tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgelds.
Es beträgt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens - allerdings bis maximal 1.800 EUR.
Setzt ein Elternteil mit dem Job aus, zahlt der Staat die Lohnersatzleistung für bis zu zwölf Monate. Zwei weitere Monate kommen hinzu, wenn auch der Partner vorübergehend pausiert.
Bei Teilzeitarbeit werden Einkommenseinbußen verrechnet. Für nicht erwerbstätige Väter und Mütter gibt es ein Mindestelterngeld von 300 EUR.
Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld erhöht.
Das Familienministerium hat einen Online-Rechner auf seine Seiten gestellt www.bmfsfj.de/elterngeldrechner, mi welchem die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes individuell ermittelt werden kann.