Hausrat und Ehewohnung

Hausrat sind die Gegenstände, die den Ehegatten zur gemeinsamen Nutzung während der Ehe zur Verfügung standen. Hierzu kann neben Möbel, Haushaltsgeräten, Geschirr, auch ein gemeinsam genutzter PKW zählen.

Sie sollten eine sachgerechte Aufteilung des Hausrats vorzugsweise selbst vornehmen. Wenn Sie und Ihr Ehegatte sich nicht einigen können, kann das Familiengericht auf Antrag hin eine Aufteilung des Hausrats durchführen. Hierzu bedarf es einer umfassenden Auflistung aller im Trennungszeitpunkt vorhandener bzw. vorhanden gewesener Hausrat. Das Gericht trifft dann unter Abwägung eventueller Besonderheiten eine Entscheidung nach "billigem Ermessen", wer welche Gegenstände erhält.

Ebenso kann ein Antrag auf familiengerichtliche Entscheidung gestellt werden, wer die Ehewohnung weiterhin bewohnen darf. Es ist dabei unerheblich, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder in wessen Eigentum das Familienheim steht. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Getrenntleben innerhalb der Wohnung oder des Hauses nicht möglich bzw. zumutbar ist.

Bei Gewalttätigkeiten des einen Ehegatten gegen den anderen besteht ferner die Möglichkeit, nach dem Gewaltschutzgesetz vorzugehen.

 

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