Tipps zum Verkehrsrecht

 

Unfall - was nun?
Hinweise zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall:

Immer öfter versuchen Haftpflichtversicherungen der Unfallverursacher zum Nachteil der Unfallgeschädigten "Kosten einzusparen". So werden zum Beispiel bestimmte Schadenspositionen "vergessen" oder unberechtigt gekürzt, oder mit Hilfe hauseigener Sachverständiger der Fahrzeugschaden "gedrückt". Deshalb empfiehlt es sich (und raten hierzu auch Kraftfahrerverbände wie der ADAC), auch bei scheinbar "klaren", fremdverschuldeten Unfällen anwaltliche Hilfe zur Schadensregulierung zu suchen, zumal hier die entstehenden Anwaltskosten von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen sind und hierdurch gleichzeitig der für den Unfallgeschädigten noch zusätzlich lästige "Papierkram" im Zusammenhang mit der Schadensregulierung entfällt.

Vorstehendes gilt in noch größerem Maße bei Unfällen mit Personenschaden, da nur mit anwaltlicher Hilfe ein der Höhe nach angemessenes Schmerzensgeld, Verdienstausfall, ggf. Haushaltshilfekosten etc. wirksam durchgesetzt werden können.

Der Unfallgeschädigte sollte unabhängig davon in jedem Falle (abgesehen von Bagatellschäden bis etwa 750 EURO), entweder über seinen Anwalt oder selbst, einen freien und unabhängigen (d.h. im Interesse seines Kunden - des Unfallgeschädigten - und nicht der unfallgegnerischen Versicherung arbeitenden) Kfz-Sachverständigen zur Schadensschätzung einschalten. Nur so ist sicher gewährleistet, daß der Fahrzeugschaden ordnungsgemäß - und nicht zu niedrig - bewertet wird.

Wichtige Punkte nach einem Unfall:

 

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